Arbeit
Werkstattrat
Gemeinsam inklusiv Arbeiten
Mitbestimmung ist uns wichtig – deshalb gibt es bei den Sozialen Förderstätten einen aktiven Werkstattrat. Er setzt sich aus gewählten Vertreterinnen und Vertreter aller Werkstattstandorte zusammen und vertritt die Interessen der Klientinnen und Klienten mit Beeinträchtigung. Die Wahl findet alle vier Jahre statt.
Der Werkstattrat hat ein offenes Ohr für alles, was den Arbeitsalltag betrifft: Lohn, Arbeitsbedingungen, Pausenzeiten, arbeitsbegleitende Angebote oder das Miteinander im Team. Die Mitglieder stehen in engem Austausch mit ihren Kolleginnen und Kollegen.
Unterstützt werden sie dabei von Vertrauenspersonen aus dem Betreuungsteam. So entsteht echte Teilhabe – auf Augenhöhe, gemeinsam und im Interesse aller Beschäftigten.
Werkstattrat
Mustermann
Einfach erklärt